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Senioren- und
Pflegecentrum

Reinfeld

Senioren- und Pflegecentrum Reinfeld

Wer mich pflegt,
der kennt mich.

Preise

Unsere Preise

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Aufenthalt in unserem Hause interessieren. Für ein besseres Verständnis, möchten wir Ihnen kurz erläutern, wie sich die monatlichen Heimkosten berechnen.

Die für den Aufenthalt in unserem Haus entstehenden Kosten teilen sich gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) in drei Teilentgelte auf, die auch der monatlichen Heimkostenrechnung entnommen werden können.

Allgemeine Pflegeleistungen
„Der Pflegesatz für Allgemeine Pflegeleistungen" deckt sämtliche grundpflegerischen Leistungen (z.B. die Morgentoilette, Hilfe beim An- und Ausziehen etc.) sowie alle Leistungen der seelsorgerischen und sozial-kulturellen Betreuung (z.B. Teilnahme an Veranstaltungen, Einzelgespräche etc.) ab. Da insbesondere die grundpflegerischen Leistungen stark variieren, differiert dieser Pflegesatz. Der Gesetzgeber hat hierfür fünf Pflegegrade eingerichtet, der Pflegesatz richtet sich nach dem jeweils vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellten Pflegegrad.

Unterkunft und Verpflegung
Das „Entgelt für Unterkunft und Verpflegung“ wird für die hauswirtschaftlichen Leistungen berechnet. Hierzu zählen unter anderem die Speisen- und Wäscheversorgung sowie die Zimmer- und Hausreinigung.

Investitionskosten
Die für Investitionen und Instandhaltung anfallenden Kosten werden in einem weiteren gesonderten Teilentgelt abgerechnet. Abgedeckt sind hier durch Reparaturen und Anschaffungen, die in unserer Verantwortung als Einrichtung liegen. Reparaturen an den persönlichen Einrichtungsgegenständen der Bewohner zählen jedoch nicht dazu.

Diese Kosten ergeben ein Gesamtheimentgelt, welchem folgende Zuschüsse gegenüber stehen:

  • Der Beitrag der Pflegeversicherung, der sich nach dem Pflegegrad richtet.
  • Das Pflegewohngeld in Höhe der Investitionskosten, insofern ein Anspruch besteht.
Unsere Preise für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

 

Der Anspruch pro Kalenderjahr ist zunächst auf 28 Tage für Kurzzeitpflege beschränkt. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen (inklusive der Aufwendungen der sozialen Betreuung und für Leistungen der med. Behandlungspflege) bis zum Gesamtbetrag von jeweils für die Kurzzeitpflege 1.612,- € und für die Verhinderungspflege 1.612,-€   im Kalenderjahr. Ggf. können Leistungen der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege auch kombiniert werden, sodass der Anspruch der Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege insgesamt bis zu 56 Tage betragen kann. Es besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss auf die Investitionskosten zu beantragen.

Pflegegrad Kosten für 28 Tage Anteil Pflegekasse Verbleibender Eigenanteil
1 3.291,40 € 0,00 € 3.291,40 €
2 3.855,88 € 1.981,48 € 1.874,40 €
3 4.308,64 € 1.981,48 € 2.327,16 €
4 4.780,72 € 1.981,48 € 2.799,24 €
5 4.992,40 € 1.981,48 € 3.010,92 €

 

Bitte beachten Sie, dass wir uns ab Mitte November in Vergütungsverhandlungen befinden werden. Die für Sie dann maßgebenden Entgelte und Eigenanteile werden voraussichtlich höher sein.

 

Unsere Preise für Vollstationäre Pflege
Pflegegrad

Kosten für

30,42 Tage pro Monat

Anteil Pflegekasse Verbleibender Eigenanteil
1 3.575,87 € 350,41 € 3.225,46
2 4.189,14 € 1.060,75 € 2.997,71 €
3 4.681,03 € 1.552,75 € 2.997,62 €
4 5.193,91 € 2.065,74 € 2.997,52 €
5 5.423,89 € 2.296,74 € 2.997,50 €

 

Bitte beachten Sie, dass wir hier den Eigenanteil incl. eines Leistungszuschlags nach §43c SGB XI und einer bisherigen Bezugsdauer an vollstationären Leistungen bis 12 Monate unterstellt haben. Sollten Sie bereits länger vollstationäre Leistungen beziehen, mindert sich der Eigenanteil nach Maßgabe des §43c SGB XI weiter.

Bitte beachten Sie, dass wir uns ab Mitt November in Vergütungsverhandlungen befinden werden. Die für Sie dann maßgebenden Entgelte und Eigenanteile werden voraussichtlich höher sein.